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Eckpunkte aus unserem Leistungskatalog

Hausverwaltung

Rechtliche Grundlagen der Verwaltung bilden das Wohneigentumsgesetz (WEG), Teilungserklärung und die Vereinbarungen, sowie Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verwaltervertrag mit Verwaltervollmacht.
Fragen, die das Sondereigentum betreffen, sind nach dem WEG zu unterscheiden.

  • Vorbereitung und Abhaltung einer ordentlichen Eigentümerversammlung im Halbjahr nach dem Wirtschaftsjahr. Die Tagesordnungspunkte und Beschlussanträge werden mit der Einladung fristgerecht bekannt gegeben. Erstellung von Protokollen und Versand nach erfolgter Gegenzeichnung des Verwaltungsbeirates an die Eigentümer.
  • Abschluss von Versicherungen und Abwicklung von Schadensfällen.
  • Auskunftserteilung und Beratung der Eigentümerschaft, einschließlich der Gewährung der Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen.
  • Vorbereitung und Durchführung von Besprechungen mit den Verwaltungsbeiräten, Behörden, Eigentümern, Fachleuten usw. und Anfertigung von Besprechungsnotizen.
  • Laufende Kontaktpflege mit dem Verwaltungsbeirat.
  • Anstehende, frühzeitig absehbare Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten werden mit Zustimmung der Eigentümer per Beschluss und vorheriger Absprache mit den Verwaltungsbeiräten durchgeführt.
  • Einholung von Angeboten und deren Prüfung bzw. Erstellung von Ausschreibungen und Anfertigung des Preisspiegels.
  • Hausgelder, Restbeträge aus Abrechnungen sowie sonstige Zahlungseingänge werden entgegen genommen und verbucht.
    Durchführung von regelmäßigen Eingangskontrollen.
  • Überwachung des laufenden Finanzbedarfs, ggf. Erhebung von Sonderumlagen, Abhebung oder Zuzahlung bzw. Einrichtung von Geldanlage.

Mietbetreuung

Wir übernehmen die Betreuung Ihres Mietverhältnisses für die Dauer des vorliegenden Vertrags bzw. bis zu einem eventuellen Verkauf des Mietobjekts. Dies beinhaltet die Einhaltung sämtlicher Verwaltungs- maßnahmen bezüglich des Mietverhältnisses sowie die Wahrnehmung sämtlicher Vermieterrechte gegenüber dem Mieter – mit Ausnahme des Rechts zur Kündigung des Mietverhältnisses.

Unsere Aufgaben im Rahmen einer Mietbetreuung umfassen insbesondere folgende Punkte:

  • Erstellung der jährlich notwendigen Nebenkostenabrechnung nach Maßgabe des abgeschlossenen Mietvertrags.
  • Vertretung des Eigentümers am Ort des Mietgegenstandes gegenüber dem Mieter.
  • Anlauf- und Informationsstelle für den/die Mieter.
  • Überwachung der Hausordnung.
  • Beseitigung sogenannter Bagatellschäden auf Rechnung des jeweils Leistungspflichtigen, d.h. des Mieters, soweit dieser nach Maßgabe des Mietvertrages diese Kosten selbst zu übernehmen oder die Leistung selbst in Auftrag zu geben hat, bzw. auf Rechnung des Auftraggebers nach Aufwand.

Für weitere, detaillierte Informationen bezüglich unseres Leistungskatalogs stehen wir jederzeit in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.