slider-albtrauf+gebaeude_1
slider-albtrauf+gebaeude_2
slider-albtrauf+gebaeude_3
slider-albtrauf+gebaeude_4
slider-albtrauf+gebaeude_5

Wir stellen uns vor

Das Unternehmen

Die Hausverwaltung Zaiser wurde 2004 von Karin Zaiser, die sich seit über 25 Jahren auf die Verwaltung von Wohnungseigentum spezialisiert hat, gegründet.
Unser Unternehmen ist im Großraum Kirchheim unter Teck/Wendlingen tätig. Im Jahr 2011 wurden die Büroräume in der Mittleren Straße 16 in Dettingen/Teck bezogen.

Persönlich und individuell

Wir bieten die komplette Servicepalette einer Hausverwaltungstätigkeit nach dem Wohnungseigentümergesetz. Dabei legen wir besonderen Wert auf die persönliche Betreuung und die individuellen Gegebenheiten Ihrer Wohnanlage.
Auf Wunsch kann auch ein »Vollservice« angeboten werden. Dies bedeutet die Übernahme der Mietverwaltung (Betreuung Ihrer Immobilie, Erstellung der Mietabrechnung, Vermietung Ihrer Immobilie, Übergabe und Abnahme bei einem Mieterwechsel).
Mit einem kompetenten Mitarbeiter-Team erfolgen sämtliche Vorgänge, Buchführung, WEG-Abrechnungen und Wirtschaftspläne konsequent über ein bewährtes EDV-Programm. Dadurch ist eine ordnungsgemäße, pünktliche und vor allem übersichtliche Jahresabrechnung gewährleistet. Somit bleibt mehr Zeit für das Wesentliche – die persönliche Betreuung Ihrer Wohnanlage.

Ihre Vorteile

Für die Verwaltung von Wohnobjekten im Großraum Kirchheim unter Teck/Wendlingen sind wir aufgrund unseres Standorts in Dettingen/Teck schnell erreichbar.
Einen Wechsel des Verwalters wickeln wir reibungslos und unkompliziert ab – Ihre WEG-Unterlagen werden entsprechend aufbereitet und in unser System integriert. Sämtliche Aufgaben können so schnell umgesetzt und überwacht werden.

IHK-geprüft

Wir haben die Erlaubnis, gemäß § 34c Abs. 1 der Gewerbeordnung als Wohnimmobilienverwalter tätig zu sein.

Mitglied im VDIV Baden-Württemberg

Wir sind seit März 2007 Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg e.V.

Zertifizierter Verwalter

Als geprüfte Fachwirtin für in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft darf ich mich als zertifizierter Verwalter bezeichnen (laut Satz 2 des § 7 ZertVerwV) und somit ist der Anpruch jedes Wohnungseigentümers nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG erfüllt.